Zum Inhalt springen
Skuto

Glossar

LLM (großes Sprachmodell)

Ein LLM (Large Language Model) ist der Motor hinter Tools wie ChatGPT: ein Programm, das auf riesigen Textmengen trainiert wurde, um das nächste Wort vorherzusagen, und so schreiben, zusammenfassen, übersetzen und antworten kann.

Ein LLM hat Sprache so gelernt, wie das kein Mensch lernt: indem es mehr Text gelesen hat, als du in tausend Leben lesen könntest, und dabei immer besser darin wurde, das nächste Wort vorherzusagen. Das klingt zu simpel, um nützlich zu sein. Aber wer das nächste Wort gut genug vorhersagt, kann E-Mails formulieren, Verträge erklären und Speisekarten übersetzen.

Stell dir eine Oma vor, die jedes Kochbuch gelesen hat, das je gedruckt wurde. Bitte sie um ein Abendessen für den Dienstag, und sie improvisiert etwas Vernünftiges, auch wenn dieses genaue Rezept in keinem Buch steht. Genauso ein LLM: keine Datenbank mit fertigen Antworten, sondern eine Mustermaschine, die aus allem, was sie als Trainingsdaten aufgenommen hat, neuen Text zusammensetzt.

Der Haken: Wer selbstsicher rät, liegt manchmal selbstsicher daneben. Das nennt sich Halluzination, und deshalb solltest du Fakten, die zählen, immer selbst prüfen.

Wo du einem LLM begegnest

Einem LLM begegnest du kaum direkt, sondern den Produkten, die darauf aufgebaut sind. ChatGPT läuft auf OpenAIs GPT-Modellen, Claude auf den Modellen von Anthropic, Gemini auf denen von Google. Die Modellnamen findest du im Auswahlmenü jeder App. Welches zu dir passt, hilft unser KI-Chooser herausfinden.

LLMs und die DSGVO

Für Unternehmen in Deutschland ist relevant: Wenn du einen KI-Dienst nutzt, verarbeitet der Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten auf seinen Servern, und das fällt unter die DSGVO. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und die Datenschutzbehörden der Länder (z. B. BayLDA, LfDI Baden-Württemberg) haben bereits Hinweise zu KI-Diensten veröffentlicht. Grundregel: Keine personenbezogenen Daten in ein KI-Tool eingeben, wenn du den Anbieter und seinen Auftragsverarbeitungsvertrag nicht kennst.

Direkt ausprobieren

← Zurück zum Glossar